
Regalprüfung nach DIN EN 15635
Lagereinrichtungen und Regale sind Arbeitsmittel. Dies bedeutet für den Arbeitgeber, dass jährlich die Regalanlagen durch eine befähigte Person geprüft werden müssen. Die Befähigte Person erkennt frühzeitig Risiken, wodurch Unfällen und Folgekosten vorgebeugt werden kann.
Ob Ihre Regalanlagen der Prüfpflicht unterliegen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist dies bei allen gewerblich eingesetzten Regalen der Fall.
Bei Fragen bezüglich der Gefährdungsbeurteilung sind wir Ihnen gerne behilflich.



Schäden erkennen und Unfällen vorbeugen
Lagereinrichtung und Regale sind Arbeitsmittel (gem. §10 BetrSichV). Dies bedeutet für den Arbeitgeber, dass im Abstand von nicht mehr als 12 Monaten die Regalanlagen durch eine befähigte und fachkundige Person geprüft werden müssen (Grundlage DIN EN 15635). Dadurch werden Risiken frühzeitig erkannt und Unfälle sowie Folgekosten vermieden.
Ob Ihre Regalanlagen der Prüfpflicht unterliegen, ergibt sich aus der Risikoanalyse. In der Regel ist dies bei allen gewerblich eingesetzten Regalen der Fall.
Die Service-Techniker bei Hofmann Fördertechnik überzeugen durch Kompetenz und Können. Permanente Trainings gewährleisten den aktuellen Informationsstand.
- regelmäßige Aufbau - und Fortbildungskurse im Aschaffenburger Schulungszentrum
- ständige Fortbildungen der Trainer

Ablauf der Regalinspektion
Bei der Regalinspektion führt unser speziell ausgebildeter Regalprüfer Sichtkontrollen durch und stellt fest, ob die Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert und mit dem Verantwortlichen besprochen.
Um unser Angbot abzurunden, können wir für Sie gerne die Instandsetzung durchführen. Bei Fragen unterstützen Sie unsere Experten für die Regalprüfung gerne.
Folgende Anlagen unterliegen der Prüfpflicht
- Archivregale (Feldlast ab 1.000 kg.)
- Fachbodenregale (Feldlast ab 1.000 kg.)
- Kragarmregale
- Durchlaufregale
- Einfahrregale
- Palettenregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Prüfung von Leitern & Tritten
DIN EN 131/ DIN EN 14183
Das Unternehmen ist nach §3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, eine regelmäßige Überprüfung von Leitern und Tritten zu gewährleisten.
Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter führen bei Ihnen vor Ort die notwendigen Sicht- und Funktionsprüfungen nach der vorgeschriebenen DIN-Norm durch. Dabei achten sie vor allem auf:
- Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- Fehlenden Bauteile
- Ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke)
Mit unserem Service ist eine sichere Prüfung in höchster Qualität garantiert. Sie erhalten einen Prüfbericht und eine Auflistung der zu behebenden Mängel.